2024/0524/DE
EC/EFTA
DE Allemagne
  • SERV10 - Signature électronique
2024-12-20
2024-09-24

Elektronische Übermittlung von Dokumenten an das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-,Gesellschaftsregister, an die Grundbuchämter, an das Schiffsregistergericht und an das Insolvenzgericht inHamburg

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg

Der Entwurf eröffnet die elektronische Kommunikation mit Hamburger Gerichten – konkret mit demHandels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschaftsregister, mit den Grundbuchämtern, mit demSchiffsregistergericht und dem Insolvenzgericht – und bestimmt die dabei einzuhaltenden Standards. Hierzugehören:

- der zu nutzende Übermittlungsweg und die zu adressierende elektronische Empfangseinrichtung derGerichte,
- zulässige Dateiformate und weitere technische Eigenschaften der elektronischen Dokumente,
- die Einzelheiten der Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen am elektronischen Dokument,
- die Nutzung strukturierter maschinenlesbarer Datensätze einschließlich der dabei zu nutzenden Definitions-und Schemadateien,
- die Höchstgrenzen für die Anzahl und das Volumen elektronischer Dokumente sowie das Verfahren bei derenÜberschreitung.
Ferner werden Notarinnen und Notare zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten in Grundbuch- und Schiffsregistersachen verpflichtet.