2024/0423/AT
EC/EFTA
AT Autriche
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2024-10-28
2024-07-29

Primärprodukte und Lebensmittel

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Backerzeugnisse

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Backerzeugnisse beschreibt ein freiwilliges Qualitätssicherungssystem fürBrot, Gebäck, feine Backwaren und Backmischungen. Diese Richtlinie gibt Anforderungen für dieteilnehmenden Betriebe vor.

Die Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm ist freiwillig. Erforderlich ist der Abschluss einesLizenzvertrages der Produktionsbetriebe und der Handelsbetriebe mit der AMA-Marketing.
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Backerzeugnisse enthält im Wesentlichen folgende - über die gesetzlichenVorgaben hinausgehende - Anforderungen:
• Lebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten oder aus solchenbestehen, nicht aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, alsokennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 sind.
• Einschränkungen beim Einsatz von Zusatzstoffen, Farbstoffen und Aromen, um möglichst naturbelassenesBrot, Gebäck, feine Backwaren und Backmischungen zu erhalten.
• Die Verwendung von Eiern und Eiprodukten aus Käfighaltung ist nicht zulässig.
• Laufende Überprüfung des Wareneingangs (Qualitäts- und Herkunftskontrolle der Rohstoffe/Zutaten).
• Die Zutaten/Rohstoffe Weizen-, Roggen-, und Dinkelmehl, Milch und Milchprodukte, Eier und Eiproduktemüssen
von Unternehmen oder Landwirten bezogen werden, die ebenfalls am System AMA-Gütesiegel teilnehmen.
• Spezielle Qualitätsanforderungen an Brot, Gebäck, feine Backwaren und Backmischungen.
Beim AMA-Gütesiegel muss zudem eine deutliche Kennzeichnung der Herkunft des Lebensmittels erfolgen.Als Herkunftsangabe kann eine Region (z.B. ein Land, ein länder- oder staatenübergreifendes homogenesgeografisches Gebiet wie etwa Pannonisches Becken, Europäische Union oder auch eine übergeordneteBezeichnung (z.B. Europa, International) verwendet werden. Als Region gilt die im Siegel genannte Region. Indieser Region erfolgen auch alle Be- und Verarbeitungsschritte.
Die Überprüfung der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien-Bestimmungen unterliegt einer dreistufigenKontrollsystematik: Eigenkontrollen, die vom Betrieb selbst durchzuführen sind, externe Kontrollen(insbesondere durch unabhängige, von der AMA-Marketing ausgewählte Kontrollstellen) sowie direkt von derAMA-Marketing beauftragte Überkontrollen zur Sicherstellung des Funktionierens des Kontrollsystems.