2023/0412/DE
EC/EFTA
DE Allemagne
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2023-10-06
2023-07-12

C50A Lebensmittel

Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die

Europäische Union

Mit dem EU-Kontrollrecht, das sich auf die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2017/625 sowie auf zahlreiche

delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen stützt, bedarf das nationale Einfuhrrecht einer umfassenden
Bereinigung und Neuordnung. Zur Vermeidung von Doppelregelungen werden ferner die bisher getrennten Regelungen
für Lebensmittel und Futtermittel in einer gemeinsamen Verordnung zusammengeführt.
Die bereits national geltende Verbringungsverbotsvorschrift für lebensmittelliefernde lebende Tiere hinsichtlich
Rückstände verbotener pharmakologisch wirksamer Stoffe wird mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf auf
Rückstände nicht zugelassener Stoffe im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2090
sowie auf Rückstände zugelassener Stoffe im Falle einer vorschriftswidrigen Behandlung im Sinne von Artikel 2
Buchstabe c zweiter Gedankenstrich der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2090 erweitert.
Ferner wird die bereits geltende Verbringungsverbotsvorschrift für Lebensmittel und lebende Tiere auf Futtermittel
ausgedehnt, wenn diese Waren nicht zur amtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle vorgeführt worden sind und
keine Eingangskontrollen stattgefunden haben.
Darüber hinaus bleiben einzelne unionsrechtliche Schutzmaßnahmen in Kraft und müssen weiterhin in nationales Recht
umgesetzt werden.