2023/0409/NL
EC/EFTA
NL Pays-Bas
  • T40T - Transport urbain et routier
2023-10-05
2023-07-10

Der Entwurf enthält Anforderungen an die Ausrüstung, die von niederländischen Unternehmen zur Ausführung der

regelmäßigen technischen Überwachung gemäß der Richtlinie 2014/45/EU verwenden, um gemäß der
Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 die tatsächlichen CO2-Emissionsdaten auszulesen. 

Verordnung des Staatssekretärs für Infrastruktur und Wasserwirtschaft vom [Datum], Nr. IenW/BSK-, zur Änderung

der Verordnung über die Akkreditierungs- und Inspektionsbefugnisse bezüglich der regelmäßigen technischen
Überwachung (Algemene periodieke keuring, APK) im Zusammenhang mit der Durchführung der
Verordnung (EU) 2021/392 der Kommission vom 4. März 2021 (...)

Artikel I Abschnitt C des Verordnungsentwurfs zur Änderung der Verordnung über die Akkreditierungs- und

Inspektionsbefugnisse bezüglich der APK kann technische Vorschriften enthalten. Dabei geht es um Anforderungen an
das Lesegerät, das gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 von den Akkreditierungsinhabern für die
Ablesung der tatsächlichen CO2-Emissionsdaten zu verwenden ist. Die Akkreditierungsinhaber führen die regelmäßigen
technischen Überwachungsprüfungen von Fahrzeugen gemäß der Richtlinie 2014/45/EU (in den Niederlanden als „APKkeuring“ bezeichnet) durch.
Artikel I Abschnitt C des Verordnungsentwurfs sieht vor, dass die obligatorischen Lesegeräte auf der Grundlage der
Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 die tatsächlichen Daten digital auslesen und gemäß den in diesem Artikel
vorgesehenen Anforderungen und dem vom Straßenverkehrsamt festgelegten Protokoll an das Straßenverkehrsamt
übermitteln können.
Über die gegenseitige Anerkennung wurde keine explizite Bestimmung aufgenommen, da die Vorschriften unabhängig
von der Herkunft des Lesegeräts gelten. Darüber hinaus gelten die Vorschriften der Verordnung über die Akkreditierungsund Inspektionsbefugnisse bezüglich der APK nur für in den Niederlanden niedergelassene Unternehmen, die technische
Überwachungsprüfungen von Fahrzeugen gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchführen.