Bauprodukte, Feuerungsanlagen
Änderung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/844, wodurch für die in der NÖ Bauordnung 2014 implementierten Inspektionspflichten neue Grenzwerte für die Vornahme der periodischen Überprüfungen festgelegt werden.
Änderungen ergeben sich auch durch das zwischenzeitige Inkrafttreten – unmittelbar wirksamer – EU-Verordnungen (VO (EU) 813/2013, VO (EU) 2015/1185 und VO (EU) 2015/1189).
Übernahme der neuen harmonisierten technischen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB): Ausgabe April 2019 mit diversen Anpassungen.
Klarstellungen bzw. Vereinfachungen und Anpassungen an diese OIB-Richtlinien auch im Hinblick auf besondere Bauten wie beispielsweise Kindergärten und Schulen, Bauwerke vorübergehenden Bestandes oder denkmal-geschützte Bauwerke.