Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen
Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes
Der Gesetzesentwurf sieht ein Abgabeverbot von Rausch- und Suchtmitteln, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, an Kinder und Jugendliche vor; Kindern und Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz und die Konsumation dieser Mittel verboten.