2024/0418/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • C00A - LANDWIRTSCHAFT, FISCHEREI, LEBENSMITTEL
2024-10-24
2024-07-24

Primärprodukte und Lebensmittel

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung - Änderung

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Schweinehaltung wird folgendermaßen geändert:

• Präzisierung der Detailvorgaben für das Beschäftigungsmaterial (Ketten dürfen nur als Zusatzangebot zunatürlichen Materialien wie Stroh, Heu etc. eingesetzt werden).
• Vereinheitlichung der Vorgaben für die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes (Wartezeit „mindestens zweiTage“) durch Anpassung von Punkt 4.6. an Punkt 4.10.
• Präzisierung von Punkt 4.12 „Eingriffe“ hinsichtlich Kupieren von Schwänzen bzw. Ohren (standardisierteRisikoanalyse durch den Tierhalter; Kupieren nur, wenn bereits Verletzungen aufgetreten sind und dasKupieren zur Verhinderung weiterer Verletzungen erforderlich ist).
• Änderung der Vorgaben für den Tiertransport (verpflichtende Teilnahme an der AMA-Tiertransport-Richtlinie).
• Neues freiwilliges Modul „Qplus Schwein“: Schlachtparameter und Tiergesundheitsparameter werdenhalbjährlich den betrieblichen Klassifizierungsdaten und Fleischbeschaudaten gegenübergestellt. Auf dieserDatengrundlage erfolgt zweimal jährlich eine Betriebsberatung am landwirtschaftlichen Betrieb zurVerbesserung der Produktions- bzw. Fleischqualität und der Tiergesundheit.