2024/0400/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • S00S - GESUNDHEIT, MEDIZINISCHE GERÄTE
2024-10-16
2024-07-16

Über Schnittstellen sollen bestimmte Gruppen von Empfängern von E-Rezept-Daten den Versi-chertenAngebote unterbreiten können. So werden die Daten für Versicherte freiwillig über die reine Rezept-Einlösunghinaus nutzbar.

Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes

Die Daten einer elektronischen Verordnung (E-Rezept) können neben der reinen Einlösung des E-Rezepts auch für vielfältige weitere Bereiche von Nutzen sein. Es soll deshalb für Versicherte auch möglich sein,freiwillig die Daten ihrer E-Rezepte mit weiteren Anbietern zu teilen. Diese können dann den Versichertennutzbringende Zusatzangebote unterbreiten. Hierfür sind Schnittstellen erforderlich, die im Rahmen destechnischen Zugriffs eine solche Datenübermitt-lung an berechtigte Datenempfänge ermöglichen. Diesekönnen dann beispielsweise Anwen-dungen für pharmazeutische Dienstleistungen und Arzneimittelsicherheitzur Verfügung stellen und die Versorgung somit weiter verbessern. Dieser Entwurf einer Rechtsverordnungenthält genauere Bestimmungen und Begrenzungen für die genannten Schnittstellen. Die Anbieter könnenalso nur solche Anwendungen anbieten, für die die mit dieser Verordnung geregelten Daten durch dieSchnittstellen übermittelt werden können.