2024/0334/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • T00T - VERKEHR
2024-09-24
2024-06-24

Nach § 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind bestimmte Fahrzeugteilebauartgenehmigungspflichtig.

Neufassung der Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO

Mit der nachfolgenden Änderung der Technischen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass diebaurtgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteile hinsichtlich der Anforderungen dem Stand der Technikentsprechen und auch nur solche Teile verwendet werden.