2023/0419/HR
EC/EFTA
HR Kroatien
  • S10E - Verpackungen
2023-10-10
2023-07-12

Verpackungen und Verpackungsabfälle
Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte, die Kunststoff enthalten 

Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffartikel

und Fanggeräte, die Kunststoff enthalten  

In dieser Verordnung werden die Verfahren zum Erreichen der Ziele für die Verwertung von Verpackungsabfällen, die
Bedingungen für Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung, die Anforderungen für die Sammlung, Lagerung
und Behandlung von Verpackungsabfällen, Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung
von Verpackungen, die Verfahren und Bedingungen für die Kennzeichnung von Verpackungen, die Verpflichtung zum
Führen von Aufzeichnungen und Vorlegen von Berichten, die Verpflichtungen und die Vorgehensweise zum Erfüllen
dieser Verpflichtungen für die Hersteller von in Verpackungen verpackten Produkten, die Verpflichtungen und
verbindlichen Maßnahmen für Besitzer von Verpackungsabfällen und andere Fragen im Zusammenhang mit
Verpackungen und Verpackungsabfällen geregelt, dies alles zwecks Erreichung der Ziele für Verpackungsabfälle.
In dieser Verordnung werden Maßnahmen festgelegt, die in erster Linie darauf abzielen, die Erzeugung von
Verpackungsabfällen zu verhindern, und die durch zusätzliche Grundprinzipien wie die Wiederverwendung von
Verpackungen, das Recycling und andere Formen der Verwertung von Verpackungsabfällen eine Verringerung der
endgültigen Entsorgung solcher Abfälle bewirken, um zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Diese Verordnung enthält Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere auf die aquatische Umwelt, und auf die menschliche Gesundheit und
zur Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen,
Produkten und Materialien, um so zum effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen.
In dieser Verordnung werden die Modalitäten für Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung festgelegt, um die
Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt aller EU-Mitgliedstaaten und Drittländer zu verhindern und diese
Auswirkungen unter Berücksichtigung eines hohen Umweltschutzniveaus zu verringern, um das Funktionieren des
Binnenmarktes zu gewährleisten und Handelshemmnisse und Störungen und Beschränkungen des Marktwettbewerbs in
der Europäischen Union zu vermeiden.